Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Für alle Bestellungen über unseren Onlineshop gelten die nachfolgenden AGB. Das Angebot richtet sich an Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die der Lieferer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Lieferer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Andere Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Vertragspartner und Vertragsschluss
2.1. Der Kaufvertrag kommt zustande mit ATN Produktionstechnik Niemeier GmbH.
2.2. Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. In dieser Eingangsbestätigung ist keine Auftragsbestätigung zu sehen.
2.3. Die Annahme des Angebotes erfolgt durch eine separate Auftragsbestätigung die entweder per Fax, Email oder Post versendet wird.
2.4. ATN behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen, Kreditlimits festzusetzen oder Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere im Fall von nicht bezahlten Rechnungen, Kreditrisiken oder Zahlungsunfähigkeit.
2.5. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache: Deutsch. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
3. Liefertermine
3.1. Liefertermine oder -fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Fälligkeit und Verzug mit der Lieferverpflichtung können frühestens ab diesem Zeitpunkt eintreten, die Lieferverpflichtung ist jedoch bereits ab Zustandekommen des Vertrages erfüllbar.
3.2. Die Einhaltung von Lieferterminen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. ATN behält sich die Einrede des nicht erfüllten Vertrages vor. Rückständige Zahlungen aus früheren Bestellungen begründen ebenfalls ein Zurückbehaltungsrecht.
3.3. ATN ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
3.4. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt der Kunde schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist ATN berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu erlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Verlusts oder Untergangs der bestellten Produkte auf den Kunden über.
4. Liefer- und Transportbedingungen
4.1 Soweit sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung von ATN nichts anders ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart. Erfüllungsort für die Lieferung ist das Werk von ATN in Berlin.
4.2. Die Gefahr eines zufälligen Verlusts oder Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Produkte geht mit der Übergabe an das von ATN gewählte Beförderungsunternehmen (z.B. per UPS) auf den Kunden über; der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird ATN eine Transportversicherung für die Lieferung abschließen
4.3. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
5. Preise - Zahlungsbedingungen
5.1. Die Preise von ATN gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und Transport, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Für die Bestellungen gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegebenen Preise, im Zweifelsfall jedoch die Preise der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste.
5.2. Die Mehrwertsteuer ist in den Listenpreisen nicht enthalten, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
5.3. Alle Rechnungen von ATN sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ausstellung (Rechnungsdatum) der Rechnung netto (ohne Abzug) zu zahlen. Die Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn ATN über den Betrag verfügen kann bzw. dieser dem Konto von ATN gutgeschrieben wird.
5.4. Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung, so gerät er auch ohne Mahnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Grundsätzlich bleibt verkaufte Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Lieferers. Der Lieferer verpflichtet sich, entsprechende Sicherungen dann freizugeben, wenn mindestens 90% der Forderungen beglichen sind.
6.2. Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er den Lieferer unverzüglich hierüber zu benachrichtigen.
6.3. Wird die Ware von dem Besteller be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung- oder Vermischung mit fremden Sachen erwirbt der Lieferer Miteigentum zu dem Bruchteil der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu
7. Schlussbestimmungen
7.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.2. Gerichtsstand ist der für den Firmensitz des Lieferers, zuständige Gerichtsort. Der Lieferer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Bestellers zuständig ist.